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Erbrecht

 

Das Erbrecht ist umfangreich und komplex, auch betrifft es einen sehr sensiblen und intimen Bereich des Lebens. Im Erbrecht muss daher ein wesentlicher Teil der anwaltlichen Tätigkeit in der weit- und umsichtigen Beratung sowie der sorgfältigen Planung liegen. Nur hierdurch kann schon frühzeitig vermieden werden, dass die Angelegenheiten gerichtlich entschieden werden müssen.

Bevor es zu einem Rechtsstreit gekommen ist, ist die Möglichkeit zu gestalten erheblich größer als zu dem Zeitpunkt, in dem sich eventuelle Fronten bereits verhärtet haben und eine konstruktive Kommunikation nicht mehr möglich erscheint.

Mit der Erstellung von Testamenten oder Erbverträgen, der Änderungen der Erbfolge, der Testamentsvollstreckung, Schenkungen zu Lebzeiten, der Erbeinsetzung, der Vor- und Nacherbschaft, dem Vermächtnis, der Auflage, der Testamentsvollstreckung und der Teilungsanordnung seien nur einige der vielen Instrumente genannt um die Verteilung von Vermögen innerhalb und außerhalb der Familie zu planen, gleichzeitig aber auch alle gesetzlich möglichen Vorteile in steuerlicher Hinsicht zu nutzen.

Insbesondere in Fällen, in denen die zu übertragenden Vermögenswerte aus Immobilien und/ oder Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen bestehen, profitieren Sie von unserer Fachkenntnis und Erfahrung iin den o.g. Bereichen.

 

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