Öffentliches Baurecht
Im Bereich des Öffentlichen Baurechts beraten und vertreten wir Sie umfassend auf den Gebieten
- Bauplanungsrecht (Prüfung der baurechtlichen Verhältnisse, Schaffung von Baurecht, Bebauungsplanverfahren, vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren, Vorhaben- und Erschließungsplan, VEP)
- Bauordnungsrecht (insbes. Begleitung von Baugenehmigungsverfahren)
- Abschluss von städtebaulichen Verträgen (z.B. im Rahmen von VEP Verfahren)
- Prozessführung im Rahmen des Öffentlichen Baurechts
Bereits im Vorfeld einer Projektentwicklung sind zahlreiche rechtliche Gesichtspunkte zu bedenken und frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Die Unterstützung zur Bildung des politischen Willens der Ansiedlungsgemeinde, die Entwicklung maßgeschneiderten Planungsrechts, die Umsetzung durch städtebauliche Verträge und Nachbarvereinbarungen bis zur ggf. notwendigen gerichtlichen Durchsetzung von berechtigten Interessen sind Aufgaben, die wir im Interesse Ihrer Projektentwicklung verfolgen und zur Realisierung des Projekts mit Kompetenz und Engagement verfolgen .