Privates Baurecht/ Werkvertragsrecht
Im Bereich Werkvertragsrecht/ Bauvertragsrecht beraten und vertreten wir Sie umfassend bei
- Vertragsgestaltung, also Gestaltung und Verhandlung von Bau- und Werkverträgen und einzelnen Bestimmungen in Verträgen (sowohl VOB/B als auch BGB Werkvertragsrecht)
- Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von werkvertraglichen Ansprüchen (auch baubegleitende Vertretung z.B. im Zusammenhang mit Nachträgen zum Werkvertrag, Abnahme etc.)
- Vertragsgestaltung, also Gestaltung und Verhandlung von baubezogenen Lieferverträgen. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 23.07.2009 - VII ZR 151/08) ist im Bereich der Lieferung von Betonfertigteilen, Fenstern, Türen etc. in weitem Umfang Kaufrecht anzuwenden. Dies führt im Rahmen der baubezogenen Vertragsgestaltung zu besonderen Herausforderungen (z.B. Untersuchungs- und Rügepflicht). Wir beraten Sie.
- Beratung und Vertretung im Bauträgerrecht
- Projektbegleitende Rechtsberatung in der gesamten Realisierungsphase
- Prozessführung und Beweissicherung im Baurecht/ Werkvertragsrecht